Klagefrist

Laut Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung eines Versicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurde und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden.

Kinder-Begleitkostenversicherung

Bis zum vollendetem 12. Lebensjahr eines Kindes können die Kosten einer Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum versichert werden: Entweder als eigenständige Versicherung, wobei pro Tag krankheits- oder unfallbedingtem Aufenthalt des Kindes eine entsprechende Vergütung erfolgt, oder aber im Rahmen einer Sonderklasseversicherung für das Kind; hier ist in der Regel eine Begleitkostenregelung meist inkludiert.

KFZ-Haftpflichtversicherung

ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend […]

Key-Man-Versicherung (Schlüsselpersonenversicherung)

stellt eine Form der Betrieblichen Lebensversicherung dar, die der Absicherung von Führungskräften und Spezialisten dient. Sie deckt die Ausfallskosten des Unternehmens, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Unfall oder Tod aus dem Unternehmen ausscheidet.

Kausalität

ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadenfall, prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und entstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität vor, ist der Versicherer leistungsfrei.

Katastrophenschutz

Außergewöhnliche Naturkatastrophen sind in der Regel nicht versicherbar. Im Rahmen von Haushalts-, Eigenheim, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen sind bei vielen Versicherern Bausteine mit limitierten Summen für Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Schäden durch Lawinen, Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben mitversichert. Individuelle Erhöhungen (ebenfalls limitiert) sind gegen Prämienzuschlag möglich

Kaskoversicherung

deckt Schäden am KFZ, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) […]

Kapitalversicherung

Ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Sparanteil mit einem Ablebensschutz kombiniert wird, wie etwa bei Er-und Ablebensversicherungen, gemischten Versicherungen, Terme-fix und Dread Disease Versicherungen. Bei klassischen Rentenversicherungen wird statt einer bestimmten Ablebensleistung das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. In Kapitalversicherungen kann man auch Invaliditätsleistungen oder Leistungen bei Berufsunfähigkeit einbauen.

Kapitalabfindung

Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis: im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern)

Karenz, Karenzfrist

st der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt – dies entspricht praktisch einem Selbstbehalt. Karenzfristen werden meist bei Betriebsunterbrechungs- oder Krankengeldversicherungen vereinbart, bei Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eine Karenzfrist von 3 Jahren. Nicht zu verwechseln mit Wartezeit, das ist die Zeit, die zwischen dem Eintritt des versicherten Ereignisses und der Leistungspflicht des Versicherers […]