Bis zum vollendetem 12. Lebensjahr eines Kindes können die Kosten einer Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum versichert werden: Entweder als eigenständige Versicherung, wobei pro Tag krankheits- oder unfallbedingtem Aufenthalt des Kindes eine entsprechende Vergütung erfolgt, oder aber im Rahmen einer Sonderklasseversicherung für das Kind; hier ist in der Regel eine Begleitkostenregelung meist inkludiert.