ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadenfall, prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und entstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität vor, ist der Versicherer leistungsfrei.