Krankenhaustagegeld (Spitalgeld)

kann im Rahmen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung versichert werden. Damit können Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eine Haushälterin oder Kinderbetreuung. Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag stationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigung ausbezahlt.

Krankengeldversicherung

Versichert wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch wenn sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet). Nach einer vereinbarten Karenzfrist wird pro Tag Arbeitsunfähigkeit das versicherte Krankengeld (steuerfrei) ausbezahlt. Selbstständige und Freiberufliche bevorzugen in der Regel eine –> Betriebsunterbrechungsversicherung statt einer Krankengeldversicherung.

Kosmetische Operationen

können in der privaten Unfallversicherung mit versichert werden. Ist nach der Heilbehandlung eines Unfalles das äußere Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigt, so kommt der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf. Keine Kostenübernahme hierfür gibt es in der Regel von privaten Krankenversicherern, da sich diese auf die Kosten medizinischer Heilbehandlungen beschränkt und […]

Konvertierung

Vertragsumwandlung, bzw. Vertragserneuerung. Bei Wohnungswechsel wird beispielsweise die Haushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten angepasst). Meist ist damit eine Laufzeitverlängerung verbunden.

Kontrahierungszwang

bedeutet Annahmezwang. Der Versicherer muss laut §5 Pflichtversicherungsgesetz bestimmte Risiken grundsätzlich annehmen. Diese Verpflichtung besteht beispielsweise in der KFZ- Haftpflichtversicherung bis zur Mindestversicherungssumme – außer es liegen gewichtige Ablehnungsgründe vor, wie etwa arglistige Täuschung oder der Versicherer ist wegen Nichtzahlung der Erstprämie zurückgetreten oder hat wegen Zahlungsverzug gekündigt.

Kompositversicherer

Sind Versicherungsunternehmen, die in mehr als in einem Versicherungszweig (aus der Schaden- und Unfallversicherung) tätig sind (Im Gegensatz zu Lebens- Rechtsschutz- Kranken- oder Kreditversicherern). Traditionell sind die meisten Versicherer in Österreich Kompositversicherer.

Kombinierte Versicherung

Diese Versicherung ist eine „verbundene“ Versicherung mehrerer Risiken in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel für diese Versicherungsform ist die Haushaltsversicherung (Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl usw.).

Kollektivversicherung

Mehrere Personen oder Objekte werden in einem Vertrag versichert. Am häufigsten sind Kollektivversicherungen in Form von Lebensversicherungen (z.B. Pensionskassen). Die Prämien werden über die Verwaltung von den Mitgliedern abgebucht und gesammelt an den Versicherer überwiesen.

Kleinlebensversicherung

Lebensversicherung mit niedrigen Versicherungssummen und vereinfachten Versicherungsbedingungen, z. B. Sterbegeldversicherung

Klauseln

sind ergänzende Einzelbestimmungen bzw. besondere Vereinbarungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag. Sie können den Versicherungsvertrag erweitern, einschränken oder konkretisieren. Versicherungsklauseln müssen für den Versicherungsnehmer verständlich und transparent sein.