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Versicherungslexikon

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Krankenhaustagegeld (Spitalgeld)

kann im Rahmen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung versichert werden. Damit können Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eine Haushälterin oder Kinderbetreuung. Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag stationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigung ausbezahlt.