Versichert wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch wenn sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet). Nach einer vereinbarten Karenzfrist wird pro Tag Arbeitsunfähigkeit das versicherte Krankengeld (steuerfrei) ausbezahlt. Selbstständige und Freiberufliche bevorzugen in der Regel eine –> Betriebsunterbrechungsversicherung statt einer Krankengeldversicherung.