ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend sein können, sollten Sie unbedingt höhere Versicherungssummen abschließen!