Laut Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung eines Versicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurde und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden.