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Unfallbarkeit

Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung und bedeutet, dass Ansprüche des Arbeitnehmers in Höhe der versicherungsmäßigen Anwartschaften nicht mehr verfallen können, auch wenn er das Unternehmen verlässt.

Unfallzusatzversicherung

Zusätzlicher Schutz für die Folgen eines Unfalles in einer Lebensversicherung. So kann etwa vereinbart werden, dass bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt wird oder bei dauernder Invalidität – entsprechend dem Grad der festgestellten Invalidität – ein vereinbarter Betrag fällig wird. Die versicherbaren Leistungen sind von der Versicherungssumme der Lebensversicherung abhängig und daher limitiert.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur bei Folgen von Arbeitsunfällen eine finanzielle Unterstützung – diese reicht oftmals nicht aus. Eine private Absicherung ist preiswert und sollte daher für jeden von uns selbstverständlich sein. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalles weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport). Folgende Leistungen können versichert werden: Finanzielle Absicherung des Lebensstandards bei dauernder Invalidität (in Form einer Kapital- oder Rentenleistung), Unfalltod, Spitalgeld oder Taggeld nach Unfall sowie Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten). Die Mitversicherung entgeltlicher Sportausübung bzw. gefährlicher Sportarten (z.B. Wettbewerbe, Fallschirmspringen, Benützung von Luftfahrgeräten, Tiefseetauchen etc.) wird von manchen Versicherern gegen Mehrprämien angeboten.

Unfallkosten

dazu zählen Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, die bis zur vereinbarten Summe nach einem Unfall ersetzt werden (sofern die Sozialversicherung hierfür nicht aufkommt). Heilkosten sind die Aufwendungen, die zur Behebung von Unfallfolgen notwendig sind (Erstanschaffung von Prothesen, Zahnersatz etc.), Bergungskosten fallen an bei Suche, Bergung und Transport des unverletzt, verletzt oder tot geborgenen Versicherten. Rückholkosten werden erbracht, wenn der Verletzte von der Unfallstelle bzw. vom dem Unfallort nächstgelegenem Spital an seinen Wohnort bzw. das seinem Wohnort nächstgelegene Spital transportiert wird. Bei Tod des Versicherten durch einen Unfall werden die Kosten der Überführung bezahlt.

Unfallinvalidität

bedeutet, dass die versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Beachten Sie die unverzügliche Meldefrist nach einem Unfall – die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt und bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung wird nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme bemessen.

Unfall

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. (Gemäß Musterbedingungen Unfall VVO)

Unanfechtbarkeitsklausel

wird in der Lebensversicherung angewendet und bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers auch bei Selbstmord und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen bleibt. Diese Klausel wird meist bei Verpfändung oder Abtretung von Lebensversicherungen an Banken angewandt.

Umwelthaftung

Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich und Gewässern durch Immissionen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann man Schadenersatzverpflichtungen für Sachschäden aus Umweltstörungen, einschließlich des Schadens an Erdreich und Gewässern versichern, sofern solche Schäden durch einen plötzlichen, unvorhersehbaren Vorfall ausgelöst werden.

Umtauschrecht

Bei Ablebensversicherungen kann man vereinbaren, dass diese in eine Kapitalversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung umgewandelt werden können.

Übersicherung

bedeutet, dass die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Aufgrund des Bereicherungsverbotes in der Sachversicherung muss der Versicherer im Schadensfall nur den tatsächlichen Wert ersetzen.