Zusätzlicher Schutz für die Folgen eines Unfalles in einer Lebensversicherung. So kann etwa vereinbart werden, dass bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt wird oder bei dauernder Invalidität – entsprechend dem Grad der festgestellten Invalidität – ein vereinbarter Betrag fällig wird. Die versicherbaren Leistungen sind von der Versicherungssumme der Lebensversicherung abhängig und daher limitiert.