Add Your Heading Text Here3

Vermögensversicherung

Im Unterschied zur Personenversicherung (Leben-, Kranken-, Unfallversicherung) geht es bei der Vermögensversicherung einerseits um die Sachversicherung, wie etwa die Versicherung von bestimmten Objekten (Haushalt, Eigenheim, Maschinenbruch etc) oder die Absicherung bestimmter Gefahren (Feuer, Sturmschaden, Transport etc), andererseits um die Schadenversicherung, mit dem Zweck, das Vermögen des Versicherungsnehmers zu schützen, wie etwa die Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Kredit- oder Betriebsunterbrechungsversicherung.

Vermögensschadenversicherung

deckt Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden (die keine Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden sind). Beispiel hierfür sind die Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Zivilingenieure, Sachverständige, Mediatoren usw. aber auch die D&O Versicherung, die Manager oder leitende Angestellte von Unternehmen gegen Ersatzansprüche von innen und/oder außen wegen Pflichtverletzungen absichert.

Vermögensschaden

in Unterscheidung zu Personen- oder Sachschaden ist der Vermögensschaden die Verminderung des Vermögens bzw. der Rechte des Geschädigten. Speziell in der Haftpflichtversicherung unterscheidet man abgeleitete (direkte) Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstentgang, Produktionsausfall) und reine Vermögensschäden, die weder auf Personen-, noch Sachschäden zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden muss mit dem Versicherer gesondert vereinbart werden.

Vermittlerrichtlinie

wurde vom Europäischen Parlament 12/2002 verabschiedet und dient einerseits zur Regelung der Dienstleistungsfreiheit und andererseits dem Verbraucherschutz durch Sicherstellung von bestimmten Qualitätskriterien in der Versicherungsvermittlung. Die wesentlichen Inhalte sind die Registrierung der einzelnen Vermittlertypen (Makler und Agenten) in ein öffentliches Register (http://versicherungsvermittler.brz.gv.at/zv/html/zgwframe.htm), die Einrichtung einer Beschwerdestelle (im BM f. Wirtschaft und Arbeit), der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 Million Euro sowie umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten für den Vermittler. In Österreich wurde die Richtlinie mit 15.1.2005 in nationales Recht umgesetzt.

Verkehrswert

ist der erzielbare Verkaufspreis der versicherten Sache. Bei Gebäuden bleibt das Grundstück unberücksichtigt.

Verkehrsopfergesetz

verpflichtet den Fachverband der Versicherungsunternehmen zum Schutz von Geschädigten bestimmte Leistungen zu erbringen: etwa, wenn der Unfall mit einem gestohlenen KFZ oder mit gefälschten Kennzeichen verursacht wurde oder der Schädiger über keinen gültigen Haftpflichtvertrag verfügt oder nicht ermittelt werden kann. (bei Fahrerflucht wird nur der Personenschaden ersetzt).

Verjährung

ist der Verlust eines Rechtes, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht wird. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der objektiven Möglichkeit, das Recht auf Leistung auszuüben. Steht die Leistung einem Dritten (Bezugsberechtigtem) zu, so beginnt die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Anspruches zu laufen. Jedenfalls verjährt aber der Anspruch nach 10 Jahren. Der Anspruch des Versicherungsnehmers kann aber auch bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist durch Präklusion erlöschen.

Verdienstausfall

kann man mit einer Krankengeldversicherung sowie mittels diversen Bausteinen in einer Personenversicherung oder aber ganz speziellen Verdienstausfallsversicherungen, wie etwa für angestellte Ärzte, absichern.

Verbundene Leben (Versicherung auf Gegenseitigkeit)

bedeutet, dass zwei Personen in einem Lebensversicherungsvertrag versichert sind. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn eine der beiden Personen stirbt oder beim gleichzeitigen Tod beider Personen. Die Prämie ist günstiger als bei Einzelverträgen, da die Leistung nur einmal erbracht wird. Diese Vorsorge dient meist der Ablebensvorsorge von Ehepartnern, Teilhabern oder Gesellschaftern von Unternehmen oder der Absicherung von Immobilienfinanzierungen für Familien.

Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)

ist die gemeinsame, unabhängige Interessensvertretung aller in Österreich tätigen privaten Versicherungsunternehmen, der seine Mitglieder bei rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und internationalen Angelegenheiten unterstützt.