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Versicherungslexikon

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Vermögensschaden

in Unterscheidung zu Personen- oder Sachschaden ist der Vermögensschaden die Verminderung des Vermögens bzw. der Rechte des Geschädigten. Speziell in der Haftpflichtversicherung unterscheidet man abgeleitete (direkte) Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstentgang, Produktionsausfall) und reine Vermögensschäden, die weder auf Personen-, noch Sachschäden zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden muss mit dem Versicherer gesondert vereinbart werden.