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Versicherungslexikon

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Unfallinvalidität

bedeutet, dass die versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Beachten Sie die unverzügliche Meldefrist nach einem Unfall – die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt und bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung wird nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme bemessen.