Prämiendepot

ist ein verzinsliches Konto des Versicherungsnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft für Vorauszahlungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Gemäß der vereinbarten Zahlungsweise entnimmt der Versicherer die laufende Prämie für die Lebensversicherung.

Prämienbefreiung

Bei Mitversicherung des Bausteins “Prämienbefreiung” wird der Versicherungsnehmer bei bestimmten Ereignissen, wie etwa bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder Ableben einer mitversicherten Person von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versicherten Leistungen des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet, dass das Versorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen geschützt sind.

Prämienanpassungsklausel

In manchen Sparten besteht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Möglichkeit, auch während der Vertragsdauer die Prämien und/oder Selbstbehalte bei Tarifänderung anzupassen. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht, Stillschweigen gilt als Anerkenntnis der Änderung.

Prämie

Ist das Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist die Prämie jährlich im Voraus zu bezahlen, unterjährige Ratenzahlungen sind gegen Zuschlag möglich. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Prämie rechtzeitig an den Versicherer zu übermitteln (“qualifizierte Schickschuld”) – bei Nichtzahlung kann der Versicherer Klage einbringen. Bei Zahlungsverzug droht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall sowie […]

Präklusion

Verfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von 3 Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind.

Präjudiz

richtungsweisende Gerichtsentscheidung mit bindender Wirkung für zukünftige gleichartige Rechtsentscheidungen. Der Ausdruck “Ohne Präjudiz” (unpräjudiziell) bei strittigen Entschädigungsleistungen bedeutet, dass die Zahlung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erfolgt.

Portfolio

ist die Gesamtheit der Veranlagungen in Wertpapieren oder auch der Wertpapierbestand eines Investmentfonds. Durch die Mischung an Wertpapieren eines Portfolios lässt sich das Risiko reduzieren.

Polizzendarlehen (Vorauszahlung)

Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann ein Polizzendarlehen bis maximal in Höhe des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung gewährt werden. Das Darlehen stellt eine Vorauszahlung künftiger Leistungen dar – die Versicherung darf dafür Zinsen verlangen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch Gegenverrechnung mit der Ablaufleistung des Vertrages.

Polizze (Versicherungsschein)

ist die Beweisurkunde über den Inhalt des Versicherungsvertrages und kann formfrei abgeschlossen werden. Sie muss sämtliche individuellen Vertragsbestimmungen (Versicherungsnehmer, versicherte Sachen oder Personen, versicherte Leistungen, Prämie, Vertragsdauer) enthalten. Beigelegt sind die Allgemeinen und gegebenenfalls die Besonderen Versicherungsbedingungen.

Platzsystem

Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des KFZ.