In manchen Sparten besteht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Möglichkeit, auch während der Vertragsdauer die Prämien und/oder Selbstbehalte bei Tarifänderung anzupassen. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht, Stillschweigen gilt als Anerkenntnis der Änderung.