Verfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von 3 Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind.
Verfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von 3 Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind.