Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des KFZ.
Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des KFZ.