Wertminderung
Wird vom Versicherer dann erbracht, wenn trotz Reparatur einer beschädigten Sache der Verkehrswert im Vergleich zu einer unbeschädigten Sache vermindert ist (ein „merkantiler Minderwert“ entsteht). Wertminderung kann unter bestimmten Kriterien z.B. bei einem Unfallfahrzeug zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend gemacht werden – über die Höhe entscheidet meist ein Sachverständiger.