ist ein Kündigungsgrund für den Versicherungsvertrag und liegt vor bei Veräußerung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sache (z.B. Totalschaden).
ist ein Kündigungsgrund für den Versicherungsvertrag und liegt vor bei Veräußerung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sache (z.B. Totalschaden).