Rückversicherer
ist der Versicherer des Erstversicherers und wird in Anspruch genommen, wenn das zu übernehmende Risiko für einen Versicherer zu groß ist. Im Gegensatz zum Mitversicherer ist der Rückversicherer dem Versicherungsnehmer nicht bekannt.
Rücktritt
ist die Auflösung des Versicherungsvertrages rückwirkend ab Beginn. Ein befristetes Rücktrittsrecht besteht für den Versicherungsnehmer, wenn keine Versicherungsbedingungen oder Informationen über die Prämie vor Unterfertigung des Antrages oder eine Antragsdurchschrift ausgefolgt wurden. Für Konsumenten besteht ein befristetes Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auf Betreiben des Versicherers und außerhalb von dessen Geschäftslokal zu Stande gekommen ist. Der […]
Rückkaufwert
ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung rückerstattet erhält. Er ergibt sich aus dem Deckungskapital abzüglich Kosten (für Vertragserrichtung und –verwaltung, Versicherungssteuer und den Risikokosten bei Er- Ablebenstarifen). Ein vorzeitiger Rückkauf einer Lebensversicherung ist –vor allem in den ersten Jahren – immer mit Nachteilen verbunden.
Rückgewähr
Begriff aus der Rentenversicherung. Bei Ableben des Versicherten während der Rentenzahlungsphase wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.
Rückholkosten
sind die Kosten eines ärztlich empfohlenen Verletzten- oder Krankentransportes von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus an seinen Wohnort bzw. dem seinen Wohnort nahe gelegenen Krankenhaus. Bei Ableben werden auch die Überführungskosten übernommen. Diese Kosten sind im Rahmen einer Unfall- oder Krankenversicherung mitversicherbar.
Rückdeckungsversicherung
dient zur Absicherung einer Leistungszusage des Unternehmens an den Mitarbeiter. Mittels einer Rückdeckungsversicherung finanziert das Unternehmen die Zusage, beispielsweise einer lebenslangen Firmenpension.
Rückdatierung
Ist eine Zurückverlegung des technischen Beginns hauptsächlich bei Lebensversicherungen, um ein früheres Eintrittsalter und somit eine günstigere Prämie oder aber eine kürzere Laufzeit zu erreichen.
Ruhen des Vertrages
Für bestimmte Dauer (z.B. 6 Monate in der KFZ-Versicherung, wenn die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden) kann man das Ruhen eines Versicherungsvertrages beantragen – so zB. bei Arbeitslosigkeit oder wenn die versicherte Person militärische Dienste leistet. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und muss keine Prämie geleistet werden.
Rohbauversicherung
bietet kostenlosen Versicherungsschutz (mit gleichzeitiger Beantragung der zukünftigen Eigenheimversicherung) für den Rohbau gegen Schäden durch Feuer und Sturm (Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude vollständig geschlossen ist) sowie Gebäude- und Grundstückshaftpflicht – er endet mit Bezugsfertigstellung des Gebäudes.
Risikozwischenversicherung
Bei Lebensversicherungen kann auf Antrag für die Dauer von ein bis zwei Jahren der Sparanteil der Prämie ausgesetzt werden – nur die Prämie für den verbleibenden Todesfallschutz wird bezahlt.