Begriff aus der Rentenversicherung. Bei Ableben des Versicherten während der Rentenzahlungsphase wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.
Begriff aus der Rentenversicherung. Bei Ableben des Versicherten während der Rentenzahlungsphase wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.