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Versicherungslexikon

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Ruhen des Vertrages

Für bestimmte Dauer (z.B. 6 Monate in der KFZ-Versicherung, wenn die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden) kann man das Ruhen eines Versicherungsvertrages beantragen – so zB. bei Arbeitslosigkeit oder wenn die versicherte Person militärische Dienste leistet. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und muss keine Prämie geleistet werden.