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Versicherungslexikon

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Rücktritt

ist die Auflösung des Versicherungsvertrages rückwirkend ab Beginn. Ein befristetes Rücktrittsrecht besteht für den Versicherungsnehmer, wenn keine Versicherungsbedingungen oder Informationen über die Prämie vor Unterfertigung des Antrages oder eine Antragsdurchschrift ausgefolgt wurden. Für Konsumenten besteht ein befristetes Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auf Betreiben des Versicherers und außerhalb von dessen Geschäftslokal zu Stande gekommen ist. Der Versicherer kann bei Zahlungsverzug der Erstprämie vom Vertrag zurücktreten sowie bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.