Versicherer
Gewähren als Vertragspartner des Versicherungsnehmers im Versicherungsvertrag den Versicherungsschutz für ein bestimmtes Risiko und übernehmen im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung. Inländische Versicherer dürfen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz nur in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit betrieben werden.
Verschuldenshaftung
ist im ABGB geregelt und sieht eine unbegrenzte Haftung gegenüber dem Geschädigtem vor. Im Unterschied zur Gefährdungshaftung wird nur bei nachweisbarem Verschulden gehaftet (Grundlage der Haftpflichtversicherung). Um Schadenersatzansprüche an den Schädiger stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Schaden, Verschulden (es genügt bereits Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit und Kausalität. Gemäß ABGB muss jedenfalls der Anspruchsteller die […]
Verpfändung
bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Dritten (zumeist Bank) verpfändet. Der Versicherungsvertrag geht in den Besitz des Pfandgläubigers über, dieser kann bei Ableben des Versicherten die Leistung aus dem Versicherungsvertrag einfordern. Im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen kann es zur Nachversteuerung steuerlich geltend gemachter Prämien kommen.
Vermögensversicherung
Im Unterschied zur Personenversicherung (Leben-, Kranken-, Unfallversicherung) geht es bei der Vermögensversicherung einerseits um die Sachversicherung, wie etwa die Versicherung von bestimmten Objekten (Haushalt, Eigenheim, Maschinenbruch etc) oder die Absicherung bestimmter Gefahren (Feuer, Sturmschaden, Transport etc), andererseits um die Schadenversicherung, mit dem Zweck, das Vermögen des Versicherungsnehmers zu schützen, wie etwa die Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Kredit- […]
Vermögensschadenversicherung
deckt Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden (die keine Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden sind). Beispiel hierfür sind die Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Zivilingenieure, Sachverständige, Mediatoren usw. aber auch die D&O Versicherung, die Manager oder leitende Angestellte von Unternehmen gegen Ersatzansprüche von innen und/oder außen wegen Pflichtverletzungen absichert.
Vermögensschaden
in Unterscheidung zu Personen- oder Sachschaden ist der Vermögensschaden die Verminderung des Vermögens bzw. der Rechte des Geschädigten. Speziell in der Haftpflichtversicherung unterscheidet man abgeleitete (direkte) Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstentgang, Produktionsausfall) und reine Vermögensschäden, die weder auf Personen-, noch Sachschäden zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden muss mit dem Versicherer […]
Vermittlerrichtlinie
wurde vom Europäischen Parlament 12/2002 verabschiedet und dient einerseits zur Regelung der Dienstleistungsfreiheit und andererseits dem Verbraucherschutz durch Sicherstellung von bestimmten Qualitätskriterien in der Versicherungsvermittlung. Die wesentlichen Inhalte sind die Registrierung der einzelnen Vermittlertypen (Makler und Agenten) in ein öffentliches Register (http://versicherungsvermittler.brz.gv.at/zv/html/zgwframe.htm), die Einrichtung einer Beschwerdestelle (im BM f. Wirtschaft und Arbeit), der Nachweis einer […]
Verkehrswert
ist der erzielbare Verkaufspreis der versicherten Sache. Bei Gebäuden bleibt das Grundstück unberücksichtigt.
Verkehrsopfergesetz
verpflichtet den Fachverband der Versicherungsunternehmen zum Schutz von Geschädigten bestimmte Leistungen zu erbringen: etwa, wenn der Unfall mit einem gestohlenen KFZ oder mit gefälschten Kennzeichen verursacht wurde oder der Schädiger über keinen gültigen Haftpflichtvertrag verfügt oder nicht ermittelt werden kann. (bei Fahrerflucht wird nur der Personenschaden ersetzt).
Verjährung
ist der Verlust eines Rechtes, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht wird. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der objektiven Möglichkeit, das Recht auf Leistung auszuüben. Steht die Leistung einem Dritten (Bezugsberechtigtem) zu, so beginnt die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Anspruches […]