Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. (Gemäß Musterbedingungen Unfall VVO)
Unanfechtbarkeitsklausel
wird in der Lebensversicherung angewendet und bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers auch bei Selbstmord und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen bleibt. Diese Klausel wird meist bei Verpfändung oder Abtretung von Lebensversicherungen an Banken angewandt.
Umwelthaftung
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich und Gewässern durch Immissionen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann man Schadenersatzverpflichtungen für Sachschäden aus Umweltstörungen, einschließlich des Schadens an Erdreich und Gewässern versichern, sofern solche Schäden durch einen plötzlichen, unvorhersehbaren Vorfall ausgelöst werden.
Umtauschrecht
Bei Ablebensversicherungen kann man vereinbaren, dass diese in eine Kapitalversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung umgewandelt werden können.
Übersicherung
bedeutet, dass die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Aufgrund des Bereicherungsverbotes in der Sachversicherung muss der Versicherer im Schadensfall nur den tatsächlichen Wert ersetzen.
Überspannungsschäden
treten meist durch die mittelbare Einwirkung eines Blitzschlages auf und verursachen Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten. Solche Schäden können mit einer Elektronik- oder E-Geräteversicherung abgedeckt werden.
Überschwemmung
Schäden an Gebäuden und deren Inventar durch Überschwemmung, Hochwasser, Witterungsniederschläge und Kanalrückstau (Naturkatastrophen) werden von den Versicherungen in verschiedenen Deckungsvarianten angeboten – jedoch stets nur mit bestimmten Höchstentschädigungsgrenzen. Bei hochwassergefährdeten Risiken sollten Sie daher die Beratung eines ungebundenen Versicherungsberaters in Anspruch nehmen.
Überschussbeteiligung
Bei Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer an den Überschüssen (Gewinnen) beteiligt, die der Versicherer über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet. Diese Überschüsse können aus Zinsgewinnen, aus der Reduzierung von Kosten (Kostengewinne) oder aus einem günstigeren Sterblichkeitsverlauf (Sterblichkeitsgewinn) entstehen. Die Verrechnung der Überschüsse kann auf verschiedene Arten erfolgen: sie werden verzinslich angesammelt und dem Vertrag gutgeschrieben, sie werden […]
Überbrückungsklausel
dient zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wie etwa bei Arbeitslosigkeit bei Lebensversicherungen. Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderter Prämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.