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Versicherungslexikon

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Überschussbeteiligung

Bei Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer an den Überschüssen (Gewinnen) beteiligt, die der Versicherer über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet. Diese Überschüsse können aus Zinsgewinnen, aus der Reduzierung von Kosten (Kostengewinne) oder aus einem günstigeren Sterblichkeitsverlauf (Sterblichkeitsgewinn) entstehen. Die Verrechnung der Überschüsse kann auf verschiedene Arten erfolgen: sie werden verzinslich angesammelt und dem Vertrag gutgeschrieben, sie werden zur Reduktion der Versicherungsprämie (Beitragsverrechnung) verwendet oder als Bonus in eine zusätzliche (prämienfreie) Versicherungssumme investiert. Da die Überschüsse von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, sind Angaben über zukünftige Gewinnbeteiligungen stets unverbindlich.