dient zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wie etwa bei Arbeitslosigkeit bei Lebensversicherungen. Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderter Prämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.
dient zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wie etwa bei Arbeitslosigkeit bei Lebensversicherungen. Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderter Prämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.