Musterkollektionsversicherung

ist eine Sonderform der Transportversicherung und bietet Schutz bei Schäden an Muster- und Verkaufswaren (Musterkollektionen oder sog. Reiselager) während des Transportes und Aufenthalten u.a. durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung.

Musterbedingungen

sind unverbindliche Versicherungsbedingungen, die vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs empfohlen werden. Die Versicherungsgesellschaften weichen oft deutlich von den Verbandsempfehlungen ab (zum Vor- oder Nachteil des Versicherungsnehmers) – Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen.

Musikinstrumenteversicherung

bietet Schutz bei Verlust und Beschädigung der versicherten Musikinstrumente samt Zubehör im Rahmen einer “Allrisk-Deckung” zu Hause, auf Reisen, bei Transporten sowie bei deren Benützung.

Mündelsichere Papiere

sind risikoarme, festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Bundes- oder Länderanleihen), die zur Anlage von Mündelgeldern (Gelder bevormundeter Personen) dienen. Ein bestimmter Teil der Vermögensanlagen von Versicherungsgesellschaften muss ebenfalls in mündelsicheren Papieren veranlagt werden (Deckungsstockfähigkeit).

Motorbezogene Versicherungssteuer (KFZ-Steuer)

ist für alle im Inland zugelassenen PKW und Kombi, Krafträder und alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gewicht von 3,5 Tonnen außer Zugmaschinen und Motorkarren zu entrichten – sie wird seit 1.5.1993 von den Versicherungsunternehmen eingehoben und an die Behörden abgeführt. Als Berechnungsgrundlage dienen die KW bzw. ccm des Fahrzeuges sowie die Zahlweise der Haftpflichtprämie […]

Montageversicherung

dient der Absicherung des Montageobjektes und der Montageausrüstung gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden und Verluste durch Konstruktions-, Material- und Montagefehler, höhere Gewalt und Diebstahl.

Mindestverzinsung

Seit 1.1.2004 beträgt die Mindestverzinsung in der kapitalbildenden Lebensversicherung 2,75% auf den Sparanteil der Prämien über die gesamte Laufzeit eines Vertrages – dieser “Rechnungszins” wird von der österreichischen Versicherungsaufsicht festgesetzt und überwacht. Über der Mindestverzinsung erwirtschaftete Erträge werden als Gewinnbeteiligung in einem hohen Ausmaß den Verträgen gutgeschrieben – sie können jedoch nicht garantiert werden.

Mindestversicherungssumme

in der KFZ-Haftpflichtversicherung beträgt seit 1.10.2004 die gesetzlich festgesetzte Mindestpauschalversicherungssumme 3 Millionen Euro. Gleichzeitig wurde die Deckung für reine Vermögensschäden auf 30.000,– Euro angehoben. Mindestversicherungssummen bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen müssen zur Berufsausübung von Wirtschaftstreuhändern, Notaren, Sachverständigen, Versicherungsmaklern und Vermögensberatern abgeschlossen werden. Im allgemeinen Sinne gibt es in mehreren Versicherungssparten (Haftpflicht-, Risikoversicherungen) Mindestversicherungssummen.

Mindestprämie

Prämie, die unabhängig vom Versicherungsumfang mindestens zu zahlen ist.

Mietsachschäden

Grundsätzlich sind in der Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckung bei Schäden, die die versicherten Personen als Mieter in ihrer Wohnung oder als Gäste im Hotel oder der Ferienwohnung verursachen. Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man die Deckung für Mietsachschäden an vom Versicherungsnehmer gemieteten […]