Grundsätzlich sind in der Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckung bei Schäden, die die versicherten Personen als Mieter in ihrer Wohnung oder als Gäste im Hotel oder der Ferienwohnung verursachen. Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man die Deckung für Mietsachschäden an vom Versicherungsnehmer gemieteten Betriebsobjekten (z.B. durch verursachte Feuer- oder Leitungswasserschäden) zusätzlich vereinbaren.