Überspannungsschäden

treten meist durch die mittelbare Einwirkung eines Blitzschlages auf und verursachen Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten. Solche Schäden können mit einer Elektronik- oder E-Geräteversicherung abgedeckt werden.

Überschwemmung

Schäden an Gebäuden und deren Inventar durch Überschwemmung, Hochwasser, Witterungsniederschläge und Kanalrückstau (Naturkatastrophen) werden von den Versicherungen in verschiedenen Deckungsvarianten angeboten – jedoch stets nur mit bestimmten Höchstentschädigungsgrenzen. Bei hochwassergefährdeten Risiken sollten Sie daher die Beratung eines unabhängigen Versicherungsberaters in Anspruch nehmen.

Überschussbeteiligung

Bei Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer an den Überschüssen (Gewinnen) beteiligt, die der Versicherer über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet. Diese Überschüsse können aus Zinsgewinnen, aus der Reduzierung von Kosten (Kostengewinne) oder aus einem günstigeren Sterblichkeitsverlauf (Sterblichkeitsgewinn) entstehen. Die Verrechnung der Überschüsse kann auf verschiedene Arten erfolgen: sie werden verzinslich angesammelt und dem Vertrag gutgeschrieben, sie werden […]

Überbrückungsklausel

dient zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wie etwa bei Arbeitslosigkeit bei Lebensversicherungen. Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderter Prämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.

Transportversicherung

Ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca 2000 vor Christus) Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Transporten, Reisen, Aufenthalten und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind wie etwa Beschädigung oder Zerstörung durch Elementarereignisse, wie Brand, Blitzschlag, Explosion. Erdbeben, Naturkatastrophen sowie Transportmittelunfall. Zusätzlich kann man […]

Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten (zuzüglich Restwerte) der versicherten Sache dessen Wiederbeschaffungswert, so spricht man von einem Totalschaden. Bei Wiederbeschaffung der versicherten Sache wird der Neuwert ersetzt, in der KFZ-Versicherung und Haftpflichtversicherung stets lediglich der Zeitwert.

Todesfall-Versicherung (Risikoversicherung)

bietet eine Absicherung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so wird die vereinbarte Leistung fällig. Reine Todesfallversicherungen enthalten keinen Sparanteil, sodass kein Kapital angespart wird; solche Versicherungen dienen der Absicherung von Hinterbliebenen oder von Finanzierungen.

Tierhalter-Haftpflicht

Als Halter von Tieren haftet man für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Eine passende Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden oder wehrt ungerechtfertige Ansprüche Dritter ab. Für Katzen und Kleintiere ist eine diesbezügliche Haftpflicht nicht erforderlich sie sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Terme Fix-Versicherung

Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. die Auszahlung erfolgt zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin. Bei Ableben der versicherten Person entfällt die Prämienzahlung bis zum Vertragsablauf. Die Term-Fix Versicherung wird meist als Aussteuer- oder Ausbildungsvorsorge der Kinder abgeschlossen.

Teilungsabkommen

sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern und Sozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen – wie z.B. das Abkommen zwischen KFZ Haftpflicht- und Kaskoversicherer, wonach bei einem Schaden – unabhängig von der Verschuldensfrage – die Kaskoversicherung einen Teil des Schadens übernimmt. Entschädigungsleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einer Schadensbelastung des Vertrages (Kein Einfluss auf Bonus/Malussystem)