Nachversicherung
ist eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Manche Versicherer bieten solche Nachversicherungen bei Lebensversicherungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung an (Nachversicherungsgarantie). Bei Vereinbarung einer Indexklausel wird die Versicherungssumme mittels einer Nachversicherung jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages gemäß Verbraucherpreisindex entsprechend angehoben.
Nachmeldepflicht
gilt bei Personenversicherungen und bedeutet, dass Veränderungen des Gesundheitszustandes zwischen Antragstellung und Polizzierung (Antragsannahme) dem Versicherer unverzüglich schriftlich zu melden sind. Bei Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen besteht grundsätzlich eine Nachmeldepflicht bei Wechsel in einen anderen Beruf oder Ausübung einer risikoreichen Sportart bzw. Betätigung (einige Versicherer verzichten darauf).
Nachhaftung
Bedeutet, dass der Versicherer auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages (z.B. durch Pensionierung oder Geschäftsaufgabe) noch für einen begrenzten Zeitraum Deckung gewährt. Dies ist z.B. bei Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen bei beratenden und planenden Berufen sehr wichtig: durch die Nachhaftung wird Schutz für Verstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden und deren Folgen erst nach Vertragslaufzeit bekannt werden, gewährt. […]
Nachbesserung
im Rahmen der Gewährleistung besteht die Verpflichtung zur Nachbesserung eines Werkes zur Beseitigung von Mängeln. Solche vertraglichen Erfüllungen sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung können jedoch bestimmte Aufwendungen, die infolge Nachbesserung des Endproduktes bzw. einer anderen Schadensbeseitigung entstehen, mitversichert werden.
Nachlässe (Rabatte)
unter bestimmten Voraussetzungen gewähren Versicherer verschiedene Prämiennachlässe, wie etwa für eine Vertragsdauer von zehn Jahren, bei vorhandenen Sicherungen (Alarmanlage, Sicherheitstüre), wenn mehrere Risiken in einem Vertrag versichert werden (Bündelnachlass), wenn Selbstbehalte im Schadensfall vereinbart werden usw.
Musterkollektionsversicherung
ist eine Sonderform der Transportversicherung und bietet Schutz bei Schäden an Muster- und Verkaufswaren (Musterkollektionen oder sog. Reiselager) während des Transportes und Aufenthalten u.a. durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung.
Musterbedingungen
sind unverbindliche Versicherungsbedingungen, die vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs empfohlen werden. Die Versicherungsgesellschaften weichen oft deutlich von den Verbandsempfehlungen ab (zum Vor- oder Nachteil des Versicherungsnehmers) – Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen.
Musikinstrumenteversicherung
bietet Schutz bei Verlust und Beschädigung der versicherten Musikinstrumente samt Zubehör im Rahmen einer “Allrisk-Deckung” zu Hause, auf Reisen, bei Transporten sowie bei deren Benützung.
Mündelsichere Papiere
sind risikoarme, festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Bundes- oder Länderanleihen), die zur Anlage von Mündelgeldern (Gelder bevormundeter Personen) dienen. Ein bestimmter Teil der Vermögensanlagen von Versicherungsgesellschaften muss ebenfalls in mündelsicheren Papieren veranlagt werden (Deckungsstockfähigkeit).
Motorbezogene Versicherungssteuer (KFZ-Steuer)
ist für alle im Inland zugelassenen PKW und Kombi, Krafträder und alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gewicht von 3,5 Tonnen außer Zugmaschinen und Motorkarren zu entrichten – sie wird seit 1.5.1993 von den Versicherungsunternehmen eingehoben und an die Behörden abgeführt. Als Berechnungsgrundlage dienen die KW bzw. ccm des Fahrzeuges sowie die Zahlweise der Haftpflichtprämie […]