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Nachhaftung

Bedeutet, dass der Versicherer auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages (z.B. durch Pensionierung oder Geschäftsaufgabe) noch für einen begrenzten Zeitraum Deckung gewährt. Dies ist z.B. bei Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen bei beratenden und planenden Berufen sehr wichtig: durch die Nachhaftung wird Schutz für Verstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden und deren Folgen erst nach Vertragslaufzeit bekannt werden, gewährt. Bei Notaren, Rechtsanwälten und Mediatoren ist eine unbegrenzte Nachhaftung vorgeschrieben.
Auch in der Rechtsschutzversicherung (Fahrzeug- und Mietenrechtsschutz) gilt eine Nachhaftung für Versicherungsfälle, die während der Versicherungslaufzeit eingetreten und erst nach Vertragsbeendigung bekannt wurden. Manche Versicherer gewähren in der Betriebsunterbrechungsversicherung ebenfalls eine Nachhaftung für die Kosten der Betriebsauflösung infolge bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person.