Die Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann seit 1998 bei einer Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft erfolgen – Hat die Versicherung, bei der die Kfz- Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk, dann muss die Zulassungsstelle| eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.