ist die Übertragung aller Rechte aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Gläubiger (Zessionar). Der Versicherungsnehmer (Zedent) ist zwar weiterhin Vertragspartner des Versicherers, kann aber ohne Zustimmung des Zessionars nicht mehr über den Vertrag verfügen, das Bezugsrecht geht ebenfalls auf den Zessionar über. Eventuell in Anspruch genommene Steuerbegünstigungen bei Lebensversicherungen, die nach dem 1.6.1996 abgeschlossen wurden, gehen verloren.