Ist der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Er ergibt sich aus dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Zeitwertversicherungen sind jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Wichtig: betrug der Zeitwert der versicherten Sache vor Eintritt des Schadens weniger als 40% des Neuwertes so wird – auch wenn eine Neuwertversicherung besteht – nur der Zeitwert ersetzt!