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Versicherungslexikon

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Zahlungsverzug

Zahlt der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Die Erstprämie eines Versicherungsvertrages ist nach Zugang der Polizze und der Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt droht Leistungsfreiheit im Schadensfall sowie die Auflösung des Versicherungsvertrages. Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie muss der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung (mit Zahlungsfrist von 2 Wochen (1 Monat bei Feuerversicherung) sowie der Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung) senden. Danach kann der Versicherer bei Nichtzahlung den Vertrag fristlos kündigen und ist im Schadensfall leistungsfrei (außer bei schuldlosem Verzug und bei Bagetellverzug = 10% der Jahresprämie, höchstens 60 Euro)