In der Rentenversicherung kann man die lebenslange Weiterzahlung einer Witwen/Witwerrente vereinbaren – sie tritt in Kraft bei Ableben der bezugsberechtigten Person während der Rentenzahlungsdauer.
In der Rentenversicherung kann man die lebenslange Weiterzahlung einer Witwen/Witwerrente vereinbaren – sie tritt in Kraft bei Ableben der bezugsberechtigten Person während der Rentenzahlungsdauer.