Ist das in der Regel gewählte Bezugsrecht in der Personenversicherung – es besagt, dass der Versicherungsnehmer jederzeit schriftlich die bezugsberechtigte Person ändern kann.
Ist das in der Regel gewählte Bezugsrecht in der Personenversicherung – es besagt, dass der Versicherungsnehmer jederzeit schriftlich die bezugsberechtigte Person ändern kann.