bedeutet, dass mehrere Fahrzeuge (maximal drei) mit einem Kennzeichen angemeldet werden, wobei stets nur ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden kann. Die Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung wird in der Regel nach dem PS/KWstärkstem Fahrzeug berechnet, die Kaskoversicherungsprämie wird pro Fahrzeug kalkuliert, jedoch um einen Abschlag für die schwächeren Fahrzeuge vermindert. Die motorbezogene Steuer ist nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung zu entrichten.