Formell ist dies der Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer (also mit Zustellung der Polizze an den Versicherungsnehmer). Materiell beginnt die Versicherung mit Zahlung der Erstprämie – erst dann besteht Versicherungsschutz – frühestens jedoch mit dem in der Polizze angegebenen Zeitpunkt und nach Ablauf eventuell vereinbarter Wartezeiten (technischer Versicherungsbeginn).