wurde vom Europäischen Parlament 12/2002 verabschiedet und dient einerseits zur Regelung der Dienstleistungsfreiheit und andererseits dem Verbraucherschutz durch Sicherstellung von bestimmten Qualitätskriterien in der Versicherungsvermittlung. Die wesentlichen Inhalte sind die Registrierung der einzelnen Vermittlertypen (Makler und Agenten) in ein öffentliches Register (http://versicherungsvermittler.brz.gv.at/zv/html/zgwframe.htm), die Einrichtung einer Beschwerdestelle (im BM f. Wirtschaft und Arbeit), der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 Million Euro sowie umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten für den Vermittler. In Österreich wurde die Richtlinie mit 15.1.2005 in nationales Recht umgesetzt.