verpflichtet den Fachverband der Versicherungsunternehmen zum Schutz von Geschädigten bestimmte Leistungen zu erbringen: etwa, wenn der Unfall mit einem gestohlenen KFZ oder mit gefälschten Kennzeichen verursacht wurde oder der Schädiger über keinen gültigen Haftpflichtvertrag verfügt oder nicht ermittelt werden kann. (bei Fahrerflucht wird nur der Personenschaden ersetzt).