Betreffend Unfallversicherung sind Personen, die dauernd vollständig arbeitsunfähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind sowie Geisteskranke unversicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versichert,. In der Lebensversicherung sind im Grunde fast alle Personen versicherbar – die wenigen Ausnahmen sind meist durch schwere Krankheit oder Höchstalter begründet. Einschränkungen können durch besondere Gefahren im Beruf oder sportliche Betätigung bedingt sein.