liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache. Im Schadensfall wird daher die Leistung entsprechend gekürzt. Beispiel: die Versicherungssumme einer Haushaltsversicherung beträgt € 50.000, der tatsächliche Wert des Wohnungsinhaltes ist jedoch € 100.000. Bei einem Einbruchdiebstahl entsteht ein Schaden von € 20.000,– – der Versicherer erbringt lediglich eine Leistung von € 10.000,–, da eine 50%ige Unterversicherung vorliegt. Formel für Entschädigungsleistung = Schaden x Versicherungssumme tatsächlicher Wert Versichern Sie unbedingt stets den korrekten Wert um Probleme im Schadenfall zu verhindern!