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Versicherungslexikon

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Unterjährigkeitszuschlag

grundsätzlich sind Versicherungsprämien jährlich im Vorhinein zu entrichten. Man kann eine halb-, vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung vereinbaren (Mindestprämien sind zu beachten) – hierfür kann der Versicherer Zuschläge zwischen zwei und sechs Prozent verlangen. Hinweis: eine monatliche Zahlung von KFZ-Versicherungen ist nicht zu empfehlen, da die darin enthaltene motorbezogene Steuer um 10% höher ist, als bei jährlicher Zahlung.