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Teilungsabkommen

sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern und Sozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen – wie z.B. das Abkommen zwischen KFZ Haftpflicht- und Kaskoversicherer, wonach bei einem Schaden – unabhängig von der Verschuldensfrage – die Kaskoversicherung einen Teil des Schadens übernimmt. Entschädigungsleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einer Schadensbelastung des Vertrages (Kein Einfluss auf Bonus/Malussystem)