In der Sachversicherung wird bei gänzlicher Zerstörung bzw. Abhandenkommen der versicherten Sache- solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sicher gestellt ist – vorerst eine Teilentschädigung geleistet (wenn Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind). Sobald der Nachweis über die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erbracht ist, wird die Differenz zum Neuwert geleistet.