Sprinkler-Leckageversicherung

Sprinkler sind selbsttätige Feuerlöschanlagen. Bei Gebäuden oder Betrieben, die mit einer solchen Sprinkleranlage ausgestattet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Gedeckt sind Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser oder auf Wasser basierenden Flüssigkeiten aus solchen Anlagen.

Spitalskostenversicherung

deckt sämtliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes (Behandlungs-, Operations-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten) inklusive Transportkosten. Abschließbar ist diese Vorsorge als Ersatz einer Sozialversicherung für Nicht-Sozialversicherte oder aber als Erweiterung der Sozialversicherung für die Behandlung als Sonderklassepatient mit freier Krankenhaus- und Arztwahl.

Spitalgeld

kann man als Zusatzdeckung zu einer privaten Unfall- und Krankenversicherung beantragen. Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Spitalsaufenthaltes erhält man einen fix vereinbarten Tagessatz.

Sperrschein

bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten gesperrt (vinkuliert) wird. Dies geschieht meist im Zuge von Finanzierungen und betrifft meist die Feuerversicherung für das zu finanzierende Objekt sowie Lebensversicherungen als Absicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.

Sparprämie

Die Prämie von Lebensversicherungen besteht aus einem Spar- und Risikoteil (sowie Kostenanteil) Die Sparprämie wird verzinslich angesammelt und bildet am Ende der Laufzeit die Erlebenssumme.

Sondermüll

ist gefährlicher Abfall (Problemstoffe, gefährlicher Abfall, kontaminiertes Erdreich) und bedarf einer speziellen Entsorgung. Besonders nach einem Brandschaden verursacht die Beseitigung von Sondermüll und kontaminiertem Brandschutt oft hohe Kosten. Diese Mehrkosten sollte man daher bei Abschluss einer Feuerversicherung (ev. auch bei Sturmversicherung) zusätzlich mitversichern.

Sonderausgaben

sind im §18 Einkommenssteuergesetz geregelt. Es handelt sich um bestimmte Aufwändungen – Prämien für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen, Aufwändungen zur Wohnraumbeschaffung, Sanierung von Wohnraum sowie Kauf von jungen Aktien und Genussscheinen – die von den Einkünften abgezogen werden können und somit die Steuerbelastung reduzieren. Der Höchstbetrag beträgt € 2.920,– p.a. (für Alleinverdiener zusätzlich € 2.920,- und […]

Solvency II

Zukünftige Eigenkapital-Richtlinie (Umsetzung 2008 geplant), die Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement von Versicherungsgesellschaften im Bereich Lebensversicherung streng überwachen wird. Darüber hinaus soll damit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit am Markt geschaffen werden.

Solvabilität

ist die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens

Sofortrente

Mit einer einmaligen Kapitalzahlung (Einmalerlag) in eine Lebensversicherung kann man eine sofort beginnende lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren.