SVS/RVS Speditions-Versicherungs-Schein / Rollfuhr-Versicherungs-Schein
Spediteure sind gemäß §39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) verpflichtet, für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Tätigkeit des Spediteurs erwachsen können, eine Versicherung abzuschließen, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat. Dabei gelten gesetzliche Höchsthaftungssummen, die pro Kilogramm des beförderten Gutes gelten und limitiert sind (dzt. maximal € 1.090,– pro Sachschadensfall). Der Auftraggeber kann diese […]
Sturmversicherung (Elementarschadenversicherung)
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie die unvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von Niederschlagswasser. Nur gegen zusätzliche Vereinbarung mitversichert sind Schäden an Verglasungen.
Stundung
ist eine Vereinbarung mit dem Versicherer über einen Aufschub der Prämienzahlung ohne Verlust des Versicherungsschutzes.
Storno
ist die Beendigung eines Versicherungsvertrages. Eine vorzeitige Stornierung von Lebensversicherungen ist meist mit Nachteilen verbunden, in der Sachversicherung kann es zur Nachverrechnung von gewährten Dauerrabatten kommen.
Stilllegung
im Kfz-Bereich: bei Rücklegung der Kennzeichen für eine bestimmte Zeit (z.B. bei Motorrädern während der Wintermonate) kann man bei manchen Versicherern Prämien sparen. Es sind jedoch bestimmte Hinterlegungsfristen zu beachten! in der Lebensversicherung: Aussetzung der Prämienzahlung durch Stilllegung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Zeit beim Bundesheer oder während der Karenzzeit.
Stichtagsversicherung
Begriff aus der Sachversicherung. Unterliegt der versicherte Warenwert starken jährlichen Schwankungen, so meldet der Versicherungsnehmer periodisch den aktuellen Wert an den Versicherer. Die Prämienabrechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend den gemeldeten Werten.
Steuerliche Absetzbarkeit
Prämien für private Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (Limit 25% der geleisteten Prämien bis max. € 2.900 pro Person pro Jahr) Betriebliche Versicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – bei betrieblichen Lebensversicherung ist das Deckungskapital jedoch zu aktivieren.
Sterbetafeln
werden vom Österreichischen Statistischen Zentralamt im 10-Jahres-Rhythmus erstellt und dienen den Versicherungsunternehmen zur Kalkulation der Lebenserwartung. Neben dem Rechnungszins sind die Sterbetafeln wichtige Grundlage für die Prämienberechnung von Lebensversicherungen. Daraus ergibt sich wiederum die Renten- bzw. Kapitalleistung am Ende der Laufzeit. Derzeit werden die Sterbetafeln aus 2001 verwendet.
Sterbegeldversicherung
ist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Person oder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Pensionszusatzversicherung)
ist eine private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat gefördert wird: zu den einbezahlten Prämien wird eine staatliche Prämie zwischen 8,5% und 13,5% p.a. gewährt. Darüber hinaus ist diese Art der Vorsorge von der Versicherungssteuer befreit. Bei Pensionsantritt erhält die versicherte Person eine garantierte lebenslange, einkommenssteuerfreie Pension. Veranlagt werden die Beiträge zu mindestens 30% […]