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Versicherungslexikon

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Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Pensionszusatzversicherung)

ist eine private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat gefördert wird: zu den einbezahlten Prämien wird eine staatliche Prämie zwischen 8,5% und 13,5% p.a. gewährt. Darüber hinaus ist diese Art der Vorsorge von der Versicherungssteuer befreit. Bei Pensionsantritt erhält die versicherte Person eine garantierte lebenslange, einkommenssteuerfreie Pension. Veranlagt werden die Beiträge zu mindestens 30% in vorwiegend heimischen Aktien oder in einen anderen Deckungsstock – wobei bei Auszahlung der Pensionsleistung jedenfalls eine Kapitalgarantie gewährt wird. Mit dem „Lebenszyklusmodell“ hat der Gesetzgeber ab 1.1.2010 die verpflichtende Aktienquote auf 30% herabgesetzt. Diese reduziert sich auf bis zu 15% , je näher der Versicherte sich seinem Pensionsantritt nähert. Ab dem vollendeten 45 Lebensjahr auf 25% und ab dem 55 Lebensjahr auf 15%. Die Mindestvertragsdauer beträgt 10 Jahre. Alle Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können diese begünstigte Vorsorge abschließen.